15.5.2018 * Neues NRW-Polizeigesetz

Im Gleichschritt mit der bayerischen Landesregierung will die NRW Landesregierung weitreichende Änderungen am Polizeigesetz durch den Landtag bringen. Dieses Vorhaben löst in der demokratisch engagierten Zivilgesellschaft Entsetzen aus.

Jasper Prigge, Rechtsanwalt aus Düsseldorf und Mitglied der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, berichtet über die geplanten Gesetzesänderungen, was diese für die Grundrechte aller Bürger*innen bedeuten würden – und was wir jetzt noch tun können, um das zu ändern.

Dienstag, 15.05.2018, 19.30 Uhr, Eintritt frei
Informationsveranstaltung
Bayerische Verhältnisse? Eine kritische Betrachtung der geplanten Änderungen im NRW-Polizeigesetz
Referent: Rechtsanwalt Jasper Prigge, Düsseldorf
Veranstalter:
Vereinigung Demokratischer
Juristinnen und Juristen e.V. VDJ, NRW
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Strafverteidiger Vereinigung-NRW e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. RAV
Buchhandlung BiBaBuZe

Verschiedene Juristenorganisationen und Expert*innen haben diese Vorhaben als verfassungswidrig kritisiert. Zurecht erklärt die Strafverteidigervereinigung NRW: „In NRW soll unter der Überschrift der Terrorismusbekämpfung künftig komplett durchleuchtet, abgehört und schließlich weggesperrt werden. Unter dem Deckmantel dieser Überschrift richtet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Polizei-Gesetz NRW aber in den geplanten Einzelvorschriften gerade nicht nur gegen potentielle Terroristen, sondern gegen jeden Bürger, der – aus welchen Gründen und nach welchen Kriterien auch immer – von der Polizei ganz allgemein auch aus völlig marginalen anderen Umständen als „Gefährder“ angesehen wird.“

Die Schwelle zur Einstufung potentieller Gefährder soll erheblich abgesenkt werden. Gelten soll das Gesetz auch für Alltagsgefahren. Videoüberwachungen sowie anlasslose Kontrollen und Durchsuchungen können darüber hinaus nach dem Gesetzentwurf jeden Bürger treffen. Dieser Gesetzentwurf enthält erhebliche Verstöße gegen das Verfassungsrecht und gegen Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention.